AGB´s für Fotografische Dienstleistungen
Einleitung
Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und Photo Lauricella (nachfolgend PL genannt) gelten ausschließlich die nachfolgenden beschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen
seitens des Kunden erkennt PL nicht an, es sei denn, ihre Geltung ist ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart worden. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäftsbedingungen.
„Fotos“ im Sinne der AGB sind alle von PL hergestellten Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt werden oder vorliegen (Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Alben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern, etc.).
1. Vertragspartner, Anschrift
Vertragspartner für alle Rechtsgeschäfte ist
Photo Lauricella
vertreten durch Beate Lauricella
Neudieringhauser Str. 1A (Studio)
51645 Gummersbach
Tel: 0171-5432928
email: info@photo-lauricella.de
web: www.photo-lauricella.de
Die Umsatzsteuer entfällt aufgrund der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG und wird daher nicht ausgewiesen.
Steuernummer beim Finanzamt Gummersbach 212/5142/1311
2. Vertragsschluss
Ein Angebot seitens des Auftraggebers PL ist bezüglich des Termins der Hochzeitsfotografie/ Fotografie nur im Sinne einer Vormerkung zu sehen und hat eine Gültigkeit von max. 14 Tagen. Eine Bindung kommt erst nach verbindlicher Beauftragung von PL durch den Auftraggeber und Leistung der unwiderruflichen Anzahlung in Höhe von 200,00 EUR zustande. Diese wird mit der Schlussrechnung verrechnet. Eine verbindliche Bestellung durch den Auftraggeber gegenüber PL ohne vorhergehendes Angebot von PL stellt ein Angebot zum Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung dar.
Durch die Abgabe einer Bestellung bzw. durch die Annahme eines Angebotes von PL akzeptiert der Kunde diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das Zusenden des unterzeichneten Leistungsvertrages für Hochzeiten bestätigt die Fixierung des Fototermins.
3. Preise, Versandkosten
Für die Herstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar, welches im Preisteil auf der Homepage einsehbar ist oder - im Falle einer Hochzeitsreportage - in der persönlich ausgehändigten Broschüre beschrieben ist. Das Honorar wird gem. §19UStG ohne MwSt. ausgewiesen.
Der Auftrag zur Hochzeitsfotografie gilt als bestätigt und verbindlich, wenn der Kunde einen Vertragsentwurf innerhalb von 14Tagen nach Angebotsvergabe unterschrieben an PL zurücksendet und eine Anzahlung in Höhe von 200,00 EUR geleistet hat. Hiermit bestätigt der Auftraggeber die Verbindlichkeit der Auftragsvergabe. Erhält PL keinen unterzeichneten Leistungsvertrag/keine Anzahlung des Auftraggebers innerhalb der vereinbarten Frist, so steht PL es frei, den Termin anderweitig zu vergeben.
Die Anzahlung ist jeweils nicht erstattungsfähig; es sei denn, ein Fall höherer Gewalt tritt hier ein.
An- und Abreise bei Outdoorterminen von PL erfolgen jeweils von Gummersbach-Dieringhausen aus. In einem Umkreis von 20 km um Dieringhausen wird für An- und Abfahrt seitens PL keine Pauschale berechnet. Übersteigt die An- und Abreise von PL den zuvor festgelegten Umfang oder wurde hierzu nichts anderes schriftlich vereinbart, so werden folgende Fahrtkosten berechnet: 0,50 EUR pro Kilometer einfache Fahrt.
Hausbesuche bei Newbornshootings unter Hinzunahme der im Studio befindlichen Accessoires werden nicht angeboten. Es steht dem Kunden jedoch frei, eine sog. Homestory (Fotostrecke in dokumentarischer Form zu Hause) zu buchen.
Bei Anreise für Hochzeiten mit der Bahn oder dem Flugzeug werden die Auslagen nach Beleg in Rechnung gestellt. Aufwendungen für etwaige Übernachtungen fallen bei außergewöhnlich langer Anreise ebenfalls an und sind vom Auftraggeber zu übernehmen.
Kleine Aufwendungen, die durch den Auftrag entstehen (Versandkosten der Fotolabore, Materialkosten für USB-Verpackung) sind im Honorar enthalten.
Essen und Getränke während der Hochzeitsreportage ab 6 Stunden werden vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Das vereinbarte Honorar ist innerhalb von 14 Tagen nach Einsichtnahme in das Bildmaterial bzw. nach Erhalt der Rechnung bei anderen Fotoprodukten an PL zu entrichten. Nach Eintritt des Verzuges ist das Honorar mit 5 % p.a. zu verzinsen. In außerordentlichen Fällen ist nach vorheriger Absprache und vertraglicher Regelung auch eine Zahlung in Teilbeträgen zulässig, wobei der letzte Teilbetrag bei Aushändigung des Bildmaterials fällig wird.
Eine Zurückhaltung des Betrages ist nur gegenüber unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Weitere Kosten (Mahnspesen, Anwaltskosten) gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
PL behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten oder Shootings. Insbesondere bei Abbruch der Arbeiten aus Gründen, die nicht in der Person der PL liegen, behält sich PL vor, das Honorar in Höhe der Studiogebühr von 119,00 EUR bzw bei Hochzeitsreportagen einen Mindestbetrag von 250,00 EUR in Rechnung zu stellen. Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des
Auftraggebers wird ein Honorar für die angefangene Verlängerungsstunde in Höhe von 100,00 EUR berechnet, insofern hierzu keine gesonderte schriftliche Vereinbarung besteht.
Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann PL auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Termine durch Nichteinhalten des Auftraggebers ohne Absage innerhalb von 24 Stunden vorher nicht zustande kommen.
Tritt der Auftraggeber bei Hochzeitsreportagen mit Einverständnis von PL vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so ist die gezahlte Anzahlung als Ausfallentschädigung an PL anzusehen, da insbesondere in der Hochzeitssaison von Mai bis September eines Jahres der Termin in der Regel kurzfristig nicht neu vergeben werden kann.
Gesetzliche Rücktrittsrechte sowie Härtefälle bleiben von dieser Regelung unberührt.
4. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Materialien und anderen Fotoprodukte Eigentum von PL. Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes hochauflösendes Bildmaterial im Format JPEG. Die Abgabe von unbearbeiteten Rohdaten ist ausgeschlossen und nur in Ausnahmefällen gegen ein vorher vereinbartes Entgeld möglich. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr.
5. Ausführung der Vertragspflichten
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/ oder Mängelrügen hinsichtlich des von PL ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraumes, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungen des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.
Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z.B. bei Hochzeiten oder anderen Fotostrecken abgelichtet werden. PL ist jedoch stets bemüht, dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber gewünscht wurde. Auf diesen Punkt wurde innerhalb des Vorgespräches bereits ausdrücklich hingewiesen. Sollte der Abtretung der Bildrechte (Recht am eigenen Bild) zugestimmt werden, so erstreckt sich diese Erklärung auf alle während des Auftrages entstandenen Bilder. Ausnahmen hiervon sind vorab durch den Auftraggeber mit PL abzustimmen.
Eine genaue Anzahl der Bilder kann nicht genannt werden und ist auch nicht Bestandteil des Vertrages. Der Auftraggeber kann von einer Vielzahl an unterschiedlichen Bildern ausgehen, so dass das Shooting / der Hochzeitstag in gebührendem und ausreichendem Maße dokumentiert wird. Die Lieferung erfolgt so schnell wie möglich. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass der Erhalt der Fotos sowohl in digitaler Form, als auch in originaler Vorlage einige Zeit in Anspruch nehmen kann. In besonderen Fällen (zB Urlaub oder Krankheit) kann sich die Übergabe weiterhin verzögern, dies wird PL aber gegenüber dem Auftraggeber entsprechend äußern.
Während eines Shootings ist das Mit-Fotografieren durch Mitbewerber oder Gäste des Auftraggebers oder diesen selbst nicht gestattet.
Während einer Hochzeitsreportage sind angemessene Pausen zu gewähren.
PL wählt die Bilder aus, die zur Vertragserfüllung geliefert werden.
PL verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des Bildmaterials aus den entstandenen Produktionen. Originaldaten (hier: RAW-Daten) werden NICHT an den Auftraggeber herausgegeben. Der Auftraggeber versichert, dass PL uneingeschränkt fotografieren darf. Ansprüche in Bezug auf Persönlichkeitsrechete Dritter sind ausgeschlossen oder sind im Vorfeld mit PL zu klären.
Die ab dem 25.05.2018 geltende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird insofern eingehalten, als dass die Erhebung persönlicher Daten zur Erfüllung eines Auftrages erforderlich ist. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Lediglich im Zuge der Auftragsdatenverarbeitung (ADV) werden Daten an Dritte (Fotolabore, Server der Downloadgalerien, Servicedienstleister) weitergegeben, was aber ebenfalls zur Auftragserfüllung notwendig ist. Bei Hochzeitsreportagen wird der Auftraggeber über die Grundsätze der Datenschutzverordnung aufgeklärt und darüber informiert, dass das Fotografieren Fremder (Hochzeitsgäste) vertragsumfänglich notwendig ist. Die Weitergabe dieser Information obliegt dem Auftraggeber.
6. Gewährleistung/ Haftung
Gegen PL gerichtete Schadenersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht grob fahrlässig oder vorsätzliches Verhalten seitens PL verursacht worden ist.
Sollte aufgrund von besonderen Umständen, wie Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen, etc. (auch von Familienangehörige) PL zu dem vereinbarten Termin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden.
Sollte es kurzfristig zum Ausfall von PL kommen, so bemüht sich diese (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
PL haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos. Für Schäden, die durch das Übertragen von Daten in einem Computer entstehen, leistet PL keinen Ersatz. PL haftet nur für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten. Weitere Schadensersatzansprüche bestehen nicht.
Für die Lichtbeständigkeit und Farbveränderung der Fotoprodukte haftet PL nicht. Der Auftraggeber kann jedoch davon ausgehen, dass die gewählte Qualität der Fotoprodukte den höchsten Ansprüchen genügt. Ebenfalls wird der Auftraggeber darauf hingewiesen, das Farbabweichungen durch (qualitativ minderwertige) Drucker (zB in Discount- oder Drogeriemärkten) keinen Qualitätsmangel an der durch PL ausgelieferten Ware darstellen. Hierfür erfolgt seitens PL immer der Hinweis auf entsprechende Fachlabore.
Sollte die gelieferte Ware einen Fehler haben, so ist sie an PL zurückzusenden und kurz schriftlich mitzuteilen, um welchen Fehler es sich handelt. Die hieraus entstanden Portokosten fallen zu Lasten des Auftraggebers. Etwaige Fehler werden innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware angenommen. Die Ware ist an die zu Beginn genannte Adresse auszustellen. Durch Reproduktion können sich Farbveränderungen ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch ausgeschlossen.
7. Nutzungs- und Urheberrechte
Sämtliche Nutzungs- und Urheberrechte liegen auch nach Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung ausschließlich bei PL, insofern keine anderen vertraglichen Regelungen getroffen wurden.
Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Jegliche gewerbliche Nutzung, Weitergabe oder Weiterverkauf der Ware ist nur mit Einwilligung durch PL gestattet.
PL darf die Fotos im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine, SocialMedia etc.). Der Auftraggeber erteilt hierfür mit seiner gesonderten Unterschrift die Genehmigung. Wird diese Genehmigung nicht erteilt, so unterbleibt die Weitergabe seitens PL. Etwaige Vergünstigungen sind dann ausgeschlossen.
Das Werben mit den Fotos in sozialen Netzwerken durch den Auftraggeber ist nur dann gestattet, wenn PL in jeglicher Form bei den Fotos offiziell benannt wird.
8. Datenschutz
PL versichert ausdrücklich, persönliche Daten des Auftraggebers nicht an Dritte weiterzugeben. Näheres entnehmen Sie bitte den Datenschutzbestimmungen.
9. Widerrufsrecht
Nach dem Fernabsatzgesetz haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Das Widerrufsrecht gilt nicht für Verträge, welche im Studio persönlich geschlossen werden.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mich, Beate Lauricella, Dieringhauser Str. 99, 51645 Gummersbach (info@photo-lauricella.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular im Folgenden verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Nach Ablauf der Widerrufsfrist sind etwaige Anzahlungsbeträge fällig und zu zahlen.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anders vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlungen Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der, bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehen Dienstleistungen entspricht.
Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An: Beate Lauricella, Dieringhauser Str. 99, 51645 Gummersbach, info@photo-lauricella.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
10. Anwendbares Recht, Schriftform, Teilunwirksamkeit
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
Stand 2012-2023